Das fragliche Objekt ist als SO-Gebiet "Sonderbaugebiet Ferienhaus" im B-Plan ausgewiesen. Das schließt nach meiner Kenntnis eine Nutzung als Dauerwohnobjekt (erster Wohnsitz) aus. Die Gemeinde selbst aber argumentiert, sie müsse Erstwohnsitze akzeptieren (Melderecht) und unternimmt nichts gegen die Nutzung von Ferienhäusern als Erstwohnsitz. Durch die "Festwohner" wird aber der Feriendorfcharakter erheblich zerstört.
Was kann man tun, um die widerrechtliche (nach B-Plan) Nutzung der Ferienhäuser als Wohnhäuser zu unterbinden?