Was heißt der Satz im Klaren genau?
Im Arbeitsvertrag steht:
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass auch während der probezeitbefristung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zulässig ist. Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.
Recht,
Arbeitsrecht,
Arbeitsvertrag