Hallo, Was ist in obigem Fall wohl für ein Strafmass zu erwarten? Es handelt sich um eine manipulierte Kopie, nicht um ein manipuliertes Original. Da keine Vorstrafe besteht und es auch nicht zu einem Vertragsabschluss kamm, entstand kein wirtschaftlicher Schaden. Was ist weiterhin mit §153/153a? Kennt sich jemand aus? Vielen Dank, Iustiz2008
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Erst mal Danke für die Diskussionsbeiträge. Der Fälscher ist sich seiner Dummheit bewusst. Er hatte eben Angst, mit einer schlechten Beuteilung den Anforderungen bei einem Bewerbungsgespräch nicht standzuhalten, daher wollte er durch die Veränderung des Zeitabschittes im Arbeitszeugnis ein anderes Kaschieren. Tja, hinterher ist eben jeder klüger.
Morituri te salutant !
Grüsse, Iustiz2008