Hallo,
ich möchte eine Weiterbildung/qualifizierung zum Triebfahrzeugführer machen.
Diese Weiterbildung ist vom Arbeitsamt zertifiziert und wird auch in Deutschland gefördert da dringend Triebfahrzeugführer gesucht werden.
Zusätzlich habe ich eine Übernaheabsicht eines Unternehmes die mich nach der Weiterbildung Übernehmen wollen.
Nun habe ich einen antrag gestellt zur Weiterbildung dieser wurde mir abgelehnt... dann habe ich eine Gespräch mit der Teamleiterin gehabt... dieses ging auch Negativ aus... einen einspruch habe ich eingelegt.
Da dieser aber bis zu 3 monaten dauern kann, habe ich beim Sozialgericht einen Erlass zur einstweiligen Anordnung erhoben das die Weiterbildung genehmigt wird.
kurz zu meiner person:
-3 Jahre SGBII empfänger
-8 1/2 Jahre aus erlernten Beruf draussen Null Berufserfahrung
- 27 Jahre alt
Begründung Arbeitsamt:
Wäre mit Praktikas und schulungen vermittelbar... nach 8 1/2 Jahren?
Sehe ich das falsch, das ich anspruch darauf habe oder denkt ihr das Arbeitsamt hat recht?