Hi xshadow17
ich bin ebenfalls in der Freiwilligen Feuerwehr und im Rettungsdienst ehrenamtlich tätig und kann dir sagen das alle Antworten falsch wiederum aber auch richtig sind zum Teil.
Du hast generell auch auf der Fahrt zur Wache Sonderrechte. Es ist egal ob du ein Blaulicht auf dem Kopf hast oder nicht du darfst im wie man sagt geringen Rahmen Verkehrsregeln nicht verfolgen.
Das heißt mit der dort angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung über eine rote Ampel fahren ist völlig in diesem Rahmen. Dazu zählt auch das durchfahren der Fußgängerzone mit dem Fahrrad. Dabei ist dann wieder das zu beachten das keine Menschen dabei gefärdet werden dürfen.
Da haben aber einige Wchen Bestätigungsmittel wie
Bei uns ist das so das wir unseren Dienstausweis von der Feuerwehr vorzeigen um die Kontrolle abzuschließen. Bei uns erfolgt dann auch kein Bußgeld.
Es ist auch so das Ordnungsbeamten dir nicht sagen dürfen das du zu Fuß weiter sollst, solange du keine Menschen verletzt. Das ergibt auch irgendwie Sinn, denn als Feuerwehrmann/Junge rettest du ja Leben und fährst es nicht kaputt. Bei Polizisten ist das mit dem befehlen zu Fuß weiter zu gehen etwas anders, denn die dürfen das. Polizisten sagen da aber nichts sofern man mit ihnen im normalen Ton redet und nicht sagt:
"Hey sie dürfen mich nicht anhalten ich bin bei der Feuerwehr."
Was man so normalerweise zu einem Polizisten bzw. generell obwohl Ordnungsbeamte das nicht können, sagt ist:
"Entschuldigen sie aber ich bin bei der Feuerwehr tätig und müsste daher mit dem Fahrrad die Fußgängerzone durchfahren, weil ich alarmiert wurde."
Wenn du das sagst und dementsprechend auch die Meldung auf dem Melder vorzeigst haben Beamte da kein Problem mit.