habe inzwischen dies entdeckt:

während der zinsbindung sind jährlich soondertilgungen bis zu 10% der anfänglichen schuldsumme, ohne vorfälligkeitsentschädigung möglich.

nimmt der schuldner diese möglichkeit wahr, wird der tilgungsbeitrat auf seinen antrag herabgesetzt.


verstehe ich es richtig, dass wir sondertilgen könne, die darlehensrate gleich bleiben kann bzw, entsprechend herabgesetzt werden kann, je nach restschuldsumme-sondertilgung, es erfolgt eine neuberechnung, ABER NUR auf ausdrücklichen wunsch hin?

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noch eine weitere frage:

mir wurde gesagt dass die vorzeitige beendigung der privatinsolvenz mir keinerlei bonität für die zukunft garantiert.

sehe ich dass richtig, dass wenn ich jetzt schuldenfrei wäre und ein einkommen von 50 tsd+ im Jahr habe dennoch große schwierigkeiten bei kontoeröffnung, auto leasing, etc haben werde?

so wäre das ganze leben im endeffekt verpfuscht =(

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