Hallo, wir haben ein 3 Jährigen Hund gekauft. Im Kaufvertrag haben wir stehen, das wir der Verkäuferin nach vereinbarung "erlauben" den Hund zu besuchen. Die Verkäuferin hat aber in unserer Nachbarschaft, bei unserem Tierarzt, sowie bei Facebook Lügen verbreitet das wir den Hund gestohlen haben sollen, somit haben wir den Kontakt zur Verkäuferin abgebrochen. Heute haben wir ein Brief von ihrem Anwalt im Briefkasten gehabt indem steht, dass wir den Hund innerhalb 14 Tagen an die Verkäuferin zurückgeben müssen, da wir den Vertrag nicht eingehalten haben, indem wir den Kontakt zur Verkäuferin abgebrochen haben. Müssen wir den Hund zurückgeben? was sollen wir machen? Im Vertrag steht ja das wir ihr den Besuch nach vereinbarung Erlauben. sind wir dazu Verpflichtet? Falls ja, auch nach solchen Lügen?? Wir haben uns in den Hund Verliebt und möchten den nicht mehr hergeben, zumal der Hund während ihrer Arbeitszeit(ca.8std. Täglich) im Kofferraum ausharren muss. Wir möchten dem lüdden solch ein Umstand nicht zumuten. Das ganze hin und her ist für den Hund ja auch nicht gut, da wir den Hund auch schon 45 Tage haben. Wir wären über eine Antwort sehr erfreut. LG Frederike und Matthias