Also wir haben in der 5ten Klasse am Gymnasium Schweineaugen siziert. War ekelhaft genug... LG

...zur Antwort

Hi, offiziell darfst du denke ich erst ab 16 zum Beispiel als Kellner/in arbeiten. Du könnest aber Arbeiten mit Aufwandsentschädigung annehmen wie etwa Gassi gehen, Prospekte verteilen, ... Aber auch Verkäufe im Internet z. B. bei eBay, Vinted etc. Da findet sich bestimmt was! :)

LG

...zur Antwort