Hallo,
ich habe am 26. Juni 2012 ein Handy (in einem Komplettpaket) erworben mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Im Dezember trat hier ein Defekt auf (kam zuvor schon ab und zu vor, aber ab diesem Zeitpunkt war es nicht mehr akzeptabel). Es handelt sich dabei um die Tatsache, dass bei einem Anruf ein auflegen nicht mehr möglich ist. D.h. wenn z. B. beim Angerufenen der Anrufbeantworter rangeht, kann das Gespräch nicht abgebrochen werden, so dass entweder gewartet werden muss, bis der Angerufene bzw. der Anrufbeantworter auflegt oder der Akku muss aus dem Gerät genommen werden. Auch ein Abschalten des Gerätes mit dem Hauptschalter ist in diesem Moment nicht möglich.
Das Gerät habe ich daraufhin am 31.12 erstmals zur Reparatur eingeschickt. Am 19.01.13 zurückerhalten mit dem Vermerk, dass es sich um einen Softwarefehler handelte, der durch ein Update behoben wurde.
Defekt ist jedoch weiterhin vorhanden, daher erneute Einsendung am 23.01.. Zurückerhalten am 06.02. mit dem Vermerk, dass der Fehler nicht festgestellt werden konnte.
13.02. erneute Einsendung samt Video-Clip mit der Dokumentation des Fehlers.
27.02. erneut zurückerhalten mit Vermerk, dass Fehler nicht nachvollzogen werden kann.
Ich habe das Gerät 3x eingesandt, da man mir gesagt hatte, dass ich nach 3-maliger Einsendung die Wandlung oder Rückgabe verlangen kann.
05.03. daher dann e-Mail an den Kundenservice mit der Bitte um Rücknahme des Gerätes und Kostenerstattung sowie fristlose Kündigung wg. Vertragsnichterfüllung durch den Anbieter.
25.03. telefonisch Nachfrage zum Bearbeitungsstand. Auskunft: der Fall sei in der Fachabteilung in Bearbeitung. Rückmeldung wurde mir für denselben Tag, spätestens bis zum 28.03. zugesagt.
27.03. Entzug der Lastschrifteinzugsermäßigung per e-Mail
28.03. 3-malige tel. Nachfrage meinerseits. Antwort: noch in Bearbeitung. Man kann mich aber weder zu einem Verantwortlichen durchstellen noch mir einen Namen und Durchwahl nennen.
28.03. Termin zur Bearbeitung gesetzt auf den 04.04. durch mich und Rücksendung des Handys zur Rückgabe
05.04. Handy zurückerhalten mit Anmerkung, dass es ohne Sim-Karte nicht zurückgenommen werden kann, da es sich um ein Komplettpaket handelt.
Da ich seit 05.03. keine Antwort erhalten habe, obwohl mehrfach telefonisch nachgefragt, wie weit der Bearbeitungsstand ist, habe ich mich bislang nicht getraut, die Sim-Karte mitzusenden, da ich dann gar nichts mehr in Händen halte.
Was soll ich also tun?
Handy samt Sim-Karte zurückschicken in der Hoffnung, dass ich dann mein Geld zurückbekomme?
Kann ich Schadenersatz verlangen (wenn ja in welcher Höhe) für die lange Bearbeitungszeit und Nutzungsausfall? Ich habe zwar nach 3 Wochen ein Leihhandy bekommen, welches jedoch schlechter ist als das, das ich gekauft hatte. Außerdem ist z.B. die App-Funktion gesperrt und ich kann dies nun seit Januar nicht nutzen, zahle aber nach wie vor dieselben monatlichen Gebühr.
Ich bedanke mich schon jetzt für hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Martina J.