Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Gebrauchtwagen in eBay versteigern lassen. Ist ein Privatverkauf. Der Käufer hat den Wagen wie beschrieben abgeholt und mir danach gemeldet, dass das Radio nicht funktioniert. Ich konnte ihm leider nicht weiterhelfen, da ich nichts von diesem Mängel wusste. Der Käufer war nun in einer Werkstatt, hat eine Rechnung für ein kaputtes Radio-Modul bekommen und möchte, dass ich mich daran beteilige, da ich für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Artikels verantwortlich bin. Nun weiß ich nicht wohin mit mir? Ich habe ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Käufer, jedoch habe ich das nicht gewusst und konnte dies so in die Beschreibung nicht aufnehmen. Die Rechnung möchte ich jedoch auch nicht übernehmen. Er hat das Auto ja angeschaut, probegefahren und auch so wie gesehen gekauft. Ich habe sogar nach der Versteigerung auf Wunsch des Käufers mit einem Aufpreis einen neuen TÜV machen lassen. Aber ich wusste tatsächlich nichts vom Radio. Ich bin ein Mensch der eben CD's hört. Ebay ist auch auf der Seite des Käufers, da ich laut eBay alle Funktionen des Artikels testen sollte. Ich bin leider kein Profi und zahle auch sicher keine Autohaus-Inspektion vor einem Verkauf, wenn ich weiß, dass mein Wagen läuft und keine Probleme hat. Das Radio ist untergegangen. Ja. Kann ich dass dann im Endeffekt dem Verkäufer vor mir auch in Rechnung stellen? (Hatte den Wagen nicht lang; habe mich mit dem Kaufpreis überschätz, deshalb Weiterverkauf). Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten/Ratschläge.