Hallo wir sind vor 3,5 Jahren in eine unrenovierte Wohnung gezogen. Wir haben diese überall wo es nötig war gestrichen. Jetzt ziehen wir aus und die größte Sorge meiner Vermieterin ist es das wir die Wohnung renovieren. In der Küche ist beispielsweise ein dicker roter Streifen der noch vom Vormieter dort ist (Fotos vom Einzug sind vorhanden wie die Wohnung ausgesehen hat) Im Mietvertrag steht unter Schönheitsreparaturen: -------Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere Anstrich und Lackierung der Innentüren sowie Außentüren und Fenster von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw das Tapezieren der Wände. Der verpflichtende hat die Schönheitreparaturen fachgerecht vorzunehmen-----Das wars. Kann sie wirklich verlangen das ich ihre Wohnung komplett renoviere? Ich würde jetzt das Kinderzimmer streichen weil die Kinder an ein paar Stellen an die Wände gemalt haben. Ich habe jetzt schon so viel über Schönheitsreparaturen gelesen das ich mir jetzt nicht sicher bin ob ich was renovieren muss oder nicht weil es eben unrenoviert war. Vielen Dank schonmal für die Antworten
Muss ich bei Auszug streichen obwohl die Wohnung unrenoviert bezogen wurde und ich bei Einzug fast alles neu gestrichen habe?
Mietrecht,
Schönheitsreparaturen
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