Antwort
Ich habe gerade beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angerufen. Dort sagte man mir, dass man nach dem Bundesurlaubsgesetz recht auf bezahlten Urlaub habe. Dieses Recht könne nicht durch eine Vertragsart wie einem Abrufvertrag oder Klauseln im Vertrag eingeschränkt oder gar ausgehebelt werden. Man hat bei jeder Form der Beschäftigung recht auf bezahlten Urlaub.
http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html