Schönheitsmängel anzeigen, oder mit Zeugen absichern?
Liebe Community,
ich bin Anfang dieses Monats in meine erste eigene Wohnung gezogen. Meine Vermieterin hat bei der Wohnungsübergabe kein Übergabeprotokoll ausgefüllt.
Wenige Tage später habe ich ein paar kleinere Mängel angemerkt - vor allem mit der Frage wie ich weiter verfahren soll. Sie wurde dann sehr aggresiv und meinte, dass sie keine Zeit hätte sich um solche Kleinigkeiten zu kümmern. Seitdem ist die Stimmung im Haus recht angespannt, aber mittlerweile wieder etwas besser.
In meinem Mietvertrag steht:
„Offensichtliche Mängel hat der Mieter innerhalb von 30 Tagen anzuzeigen. Unterlässt er dies kann er sich bei Auszug nicht darauf berufen, dass diese beim Einzug schon vorhanden waren.“
Meine Frage dazu:
- zählen Schäden am Boden, Tür- und Fensterrahmen als anzeigepflichtige Mängel (Wohnung wurde unrenoviert übergeben)?
- würde es reichen eine Mängelliste mit Fotos/Videos zu machen, diese von Zeugen unterschreiben lassen und auf mehrere Cloud-Server zu laden (Sicherung mit Datum) oder muss ich ihr diese ebenfalls zusenden - mit der Gefahr dass der Haussegen komplett kippt?
Immerhin habe ich daraus gelernt nie in eine Wohnung zu ziehen, in der die Vermieterin mit im Haus wohnt…
Danke im Voraus!