Beachten Sie, dass üble Nachrede ein absolutes Antragsdelikt ist. Ein Strafantrag ist notwendige Voraussetzung für die Ahndung der Tat. Allerdings muss hinzukommen, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Auch wenn die Staatsanwaltschaft die Verfolgung ablehnt (und das Verfahren einstellt), können Sie Privatklage beim zuständigen Gericht erheben.
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Die Strafttat liegt übrigens schon fast 5 Monate zurück, meines wissens nach kann man das doch nur nach 3 Monaten verfolgen? Und sicher, dass man bei übler nachrede keinen strafantrag braucht? ich hab mal gegoogelt undg ehe eigentlich schon davon aus..
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Hallo, sicher dass man bei übler Nachrede keinen Strafantrag des Geschädigten braucht? Und das wird ja auch nur in besonderen Fällen strafrechtlich verfolgt.. ein öffentliches interesse liegt ja nicht vor. Die tat ist außerdem schon 4 Monate her, meines Wissens her kann man das nur nach 3 Monaten anzeigen..