Rechtlich ist es den Fluglinien selbst vorbehalten, ob sie minderjährigen Passagieren gestatten alleine zu fliegen. 

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Generell gilt, mit einem Visa (befristet) für Deutschland, darf man in alle Schengen Staaten einreisen bzw. sich aufhalten, da dies eines der Grundprinzipien des Schengenabkommens ist. 

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Das mit dem meckern ist wie in allen Schulen - Theoretiker (Lehrer) haben andere Standpunkte zu etwas wie Praktiker. 

Generell sind es meist die Jüngeren, die meinen, dass sie cool sind, weil sie schon den Führerschein haben und  dir das unter die Nase reiben wollen - eigentlich geht es nur um Provokation. Kopf hoch, in ein paar Wochen hast du auch einen Führerschein und dann kannst du das nächste Fahrschulauto  vor dir jagen - kleiner Witz ;-) Fahr vorsichtig im Straßenverkehr, und nie alkoholisiert - ein Taxi nach Hause kommt dich viel billiger, als ein Autounfall mit eventuellem Personenschaden.

lg interested1212

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Du kannst es dir ausrechnen --> etwa alle 4.5 Sekunden stirbt ein Mensch auf diesem Planeten --> pro Tag sterben etwa 19.200 Menschen; pro Jahr somit etwa 7.008.000 Menschen

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Melatonin-Mangel /// bis zu drei Stunden vor dem Schlafen gehen keinen Sport mehr betreiben, nicht zu viel essen vor dem Schlafen gehen, temperiertes Schlafzimmer (16-20 Grad) haben, die helle Handystrahlung vermeiden - evt. NightShift einschalten (bei iPhone) - dunkelt den Bildschirm auf angenehmere Lichtstufe ab

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morgen Verhandlung wegen Betrug was kann ich tun?

morgen ne Hauptverhandlung wegen Betruges !

ich bin allerdings vorbestraft wegen gewerbschaftlichen betrug in 23 fällen, Kreditkartenbetrug Urkundenfälschung , bankhijacking usw !! die Bewährung ist seit 3 Jahren weg, hab aus meinen Fehlern gelernt und nichts mehr gemacht !

letztens also vor 9 Monaten oder so fuhr ich am safaripark vorbei und kaufte spontan da an der Kasse 3 erwachsene Eintrittskarten und 2 Kinderkarten , eigentlich sind die Kinder von dem Mädchen frei die ich überraschen wollte nur ich hatte kein Ausweis oder Reisepass von denen also kaufte ich Kinderkarten für die mit !! insgesamt

3 erwachsenen und 2 Kinder, (Mädchen, ihre Mutter und mich + die kidz von ihr)

nur daraus wurde nichts ..

zwei Kinderkarten über rewe Ausschreibung verkauft ohne Problem ...

nur bei dem Typen gab es Probleme der die 3 Eintrittskarten gekauft hat ! er kam nicht rein aus was weiß Gott für gründen !

ich hatte die Karten ohne Gewährleistung und Rücknahme bei Ebay Kleinanzeigen, die Karten waren nicht abgetrennt also intakt ! nachts klingelt das Handy !! eh die Karten gingen nicht mein Vater arbeitet bei den cops du wirst sehen zahl zurück oder ich zeig dich an !!

weg gedrückt weil ich dachte son Pisser !!

1 Monat später Polizeieinladung ! natürlich nicht wahrgenommen wie immer dann kam ein Startbefehl (öffentliches Interesse) sofort Einspruch eingeleitet, Anwalt auf den Verzicht ich ! weil ich sowieso im recht bin !

er kann mich doch nicht einfach wegen betrug anzeigen ! was kann ich morgen sagen ??? b

hier der ORIGINALTEXT MEINES EINSPRUCHES !!

(

Anschrift ETC

Lege ich gegen den Strafbefehl vom 16. Dezember 2016 fristgerecht Einspruch ein.

Begründung:

Die angeblich ungültigen Eintrittskarten wurden weder vorsätzlich noch um mir und Dritte in irgendeiner weise ein Vermögensvorteil zu verschaffen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, was auch gut in der Kleinanzeige zu lesen war. (Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen)

Ich selbst kaufte die ungelösten Karten so wie sie in der Kleinanzeige zu sehen waren für den Safaripark Stukenbrock (Unbeschädigter Kontrollabschnitt).

Verkauft wurden die Karten nur weil ich es in 2016 nicht mehr geschafft hätte den SafariPark zu besuchen und sie zu schade waren sie verfallen zu lassen. ( Kontrollabschnitt 2016 zum Lösen ) ansonsten hätte ich sie selbst verwendet.

Es wurden weder falsche Tatsachen vorgespielt noch in irgendeiner Form ein Irrtum erweckt, denn der Zeuge und in diesem Fall der Geschädigte „C.H“ hat sich die Stukenbrock Safaripark-Karten genau angesehen und deren Zustand voll akzeptiert.

Ich habe die Karten nach bestem Wissen und Gewissen Verkauft, da ich die Karten Selbst gekauft und nicht eingelöst hatte. )

nicht das ich den verprügel !!!!

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Lieber CaptainHookii,

da du die Karten C2C verkauft hast, fallen zahlreiche Ansprüche die der Käufer hätte "automatisch" weg. Das Recht auf intakte Karten hat er dennoch. Da du der vollen Überzeugung bist, dass die Karten gültig waren und dich die Gegenpartei klagt, liegt die Beweislast in diesem Fall beim Käufer. Anhand der individuellen Ticketnummern ist es kein Problem festzustellen, ob die Tickets original sind bzw. ob du sie gekauft hast (wenn mit Kredit/EC - Karte bezahlt). Dennoch rate ich dir einen Ladungsbescheid bzw. eine "Einfache Ladung" nicht zu ignorieren, da sonst strafrechtliche Konsequenzen drohen - dein Anwalt, welchen du dir für alle Fälle besser organisieren solltest, kann dir dazu weitere Informationen geben.

lg interested1212

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