Also neulich in münchen hat der schwager meines freundes mit einem agressiven typen gestritten der hat ihn daraufhin eine faust ins gesicht verpasst Mein freund ist hin und hat ihn umfasst und weggeschleudert der typ ist aber wieder zurück gelaufen und hat zum schlag ins gesicht mit der faust ausgeholt Da bin ich hingesprungen und hab ihm mit der faust ins gesicht geschlagen (von der seite an die wange) so das er umgekippt ist und es nicht zum schlag kamm später kamm die polizei und jetzt haben wir eine anzeige wegen körperverletztung
Meine frage: zählt der schlag noch als notwehr mir ist bewusst das dass nicht gerade die beste art war den schlag zu unterbinden aber in dem moment habe ich reflexartug gehandelt :/
Was glaubt ihr ?
Paragraph 32 StGB - Notwehr Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.