Ich hatte ja als Kommentar mal den Text aus dem Grundbuch geschrieben. Mittlerweile wurde die Leute vom Notar angeschrieben und heute kam ein Brief, dass sie der Löschung nicht zustimmen aber ohne Begründung. Was kann man damit bezwecken und vor allem wie geht es jetzt weiter?
Hier nochmal die Eintragung:
„Nutzungsrecht an Herrn ..., geboren am ... und Frau ..., geborene ..., geboren am..., beide wohnhaft in ... verliehen am 01. Oktober 1968 durch den Rat des Kreises... auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des zweiten Gesetzes über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken vom 03. April 1959 (GBL I S. 277). Eingetragen am 23. Dezember 1968 auf Blatt 4026 und umgeschrieben am 28. Dezember 1993.“