Bei der Sanierung 1999 unseres MFH wurde auf den Einbau einer motorischen Rückstauklappe verzichtet, trotzdem bekannt war, dass es sich um eine Mischkanalisation handelt und es bei Starkniederschlagsereignissen zum Rückstau des fäkalienhaltigen Abwassers in unsere Kellerräume kommt (Waschmaschienen- und Trockenraum, Fahrradkeller und private Keller).

Müssen wir Mieter das hinnehmen oder können wir die Miete aus hygienischen Gründen mindern solange dieser Baumangel nicht abgestellt ist?