heute auf anfrage bei der DTAG bekommen:

 

Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Deutsche Telekom AG speichert die dynamisch zugewiesenen IP-Adressen für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung. Diese Vorgehensweise ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Zudem wurde die kurzzeitige Speicherpraxis, welche in unseren Datenschutzhinweisen bei Vertragsabschluss beschrieben und auch Vertragsbestandteil zwischen unseren Kunden und der Deutschen Telekom ist, durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Insofern erfolgt hier keine Speicherung von IP-Adressen für Abrechnungszwecke, sondern lediglich zur Missbrauchsbekämpfung.

Zudem dürfen Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich an staatliche Bedarfsträger (z. B. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte) zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erteilt werden. Eine Herausgabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter <a href="http://www.telekom.de/datenschutz" target="_blank">http://www.telekom.de/datenschutz</a>.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Telekom AG

Konzerndatenschutz

Deutsche Telekom AG Aufsichtsrat: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender) Vorstand: René Obermann (Vorsitzender) Dr. Manfred Balz, Reinhard Clemens, Niek Jan van Damme, Timotheus Höttges, Guido Kerkhoff, Edward R. Kozel, Thomas Sattelberger Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6794 Sitz der Gesellschaft: Bonn WEEE-Reg.-Nr.: DE50478376

DIE INHALTE DIESER NACHRICHT SIND VERTRAULICH UND DÜRFEN NUR FÜR DIE ANGEGEBENEN ZWECKE VERWENDET WERDEN – THE CONTENT OF THIS MESSAGE IS CONFIDENTIAL AND MAY ONLY BE USED FOR THE PURPOSES NAMED
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