hey, meine Freundin (16) macht auch eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Allerdings muss sie zu Ausbildungsbeginn 17 Jahre alt sein, wie ich mitbekommen habe, denn du musst im zweiten Lehrjahr 18 Jahre alt sein, weil dort anscheinend die Nachtschichten beginnen (?). Als Überbrückung für dieses Jahr macht sie beispielsweise ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr). Konkret gesagt: ich glaube, dass man es nicht "darf".
LG :)