zunächst einmal vielen dank für die hilfreichen Antworten !
Ich habe mich nun mit der Bibliothek per email in Kontakt gesetzt und unter anderem auch vorgeschlagen, dass meine Mitbewohnerin die Bücher vorbeibringt.
Anscheinend wurden mir auch bereits Mahnungen an die neue Adresse geschickt (allerdings nicht per Einschreiben, somit nicht nachweisbar) aber davon habe ich ja nichts mitbekommen, da ich seit einem Monat ca. nicht in dem Ort bin. Erst als meine Mitbewohnerin bei dem Brief vom Amtsgericht "Alarm" geschlagen hat, wars dann aber auch fast schon u spät...
So etwas ist mir noch nie passiert... ..
Was den Widerspruch anbetrifft, heißt es im Schreiben: Für den Fall des Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
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