hallo ich habe das immer mit nen Kamm versucht weg zu reiben aber allerdings sofort und nicht einen Tag später!!Sind zumindest dadurch heller geworden!!!Versuchs einfach vieleicht gehts ja noch!!!

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Auf keinen Fall akzeptieren

da man nichts beurteilen kann wo man nicht den ganzen Inhalt weiß!! Ist meine meinung!!! Kann mich nicht von jetzt auf gleich auf eine andere Seite stellen!!!

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Hallo ihr lieben danke für eure Antworten!!!

Nun gut heute habe ich einen Brief erhalten vom Amtsgericht!! Folgendes steht drin!!! Ihr Antragauf einen Pflichtverdeidiger wird abgelehnt! Gründe: Die Voraussetzungen für eine Bestellung gem.§140 Stbo liegen nicht vor.Das Gericht vermag die Voraussetzung gem.§140 Römich2 auch nicht zu bejahen. Die Tat ist nicht als schwer einzustufen.Auch im Fallder Schuld ist keine derart hohe Strafe zu erwarten,das diese allein die Bestellung bedingt!!!was hat das zu bedeuten könnte ich vieleicht Glück haben und eine Freiheitsstrafe zu umgehen?? Warum darf ich mir keinen Verdeitiger nehemen der steht doch jedem zu,oder???

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hallo kann mir vieleicht jemand helfen!!!!!Ich weiß selber schuld,aber ich würde mich freuen wenn sich da jemand auskennt der weiß ob es von bedeutung ist wenn man vor der Bewährung noch ne Schandtat abzuurteilen hat!!Danke schön!!1

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