Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Das trift auch auf Fahrzeuge zu.

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Also wenn Du täglich Alkohol zu dir nehmen würdest, dann hättest du ein echtes Problem. Stellt sich natürlich auch die Frage wie alt du bist? Aber mit 2x wöchendlich 2 Flaschen Bier, wenns nicht zur Gewohnheit wird, ist normalerweise kein Problem. Oder trink alternativ vieleicht auch mal Radler. Schmeckt auch sehr gut, ist auch mit Bier und hat nur ca.halb so viel Alkohol.

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