Hallo,
ich möchte eine Frage stellen zur vorsätzlichen Insolvenz einer GmbH.
Das Unternehmen A hat einen Geschäftsführer sowie 2 stille Teilhaber.
Da der Geschäftsführer sich in keinster Weise um das Unternehmen gekümmert hat, sollte er nun ausgetauscht werden.
Da der Geschäftsführer dies nun erfuhr, reagierte er (quasi aus Rache) damit, dass er für das Unternehmen A die Insolvenz beantragte, um den beiden stillen Teilhabern zunächst die Möglichkeit zu nehmen, ihn abzuberufen bzw. auszutauschen.
Zur Info:
Im Unternehmen A ist definitiv genug Vermögen vorhanden. Auch gibt es regelmäßige monatliche Einnahmen, die eine Weiterführung des Unternehmens A problemlos möglich machen!
Nun meine Frage:
Gibt das Gesetz keine Möglichkeit her, einem solchen Racheakt entgegenzutreten?
Leider findet man bei der Suche nach "unnötiger Insolvenz" (etc.) immer nur Tipps für die Situation, dass ein Geschäftsführer die Insolvenz nicht oder zu spät beantragt, aber nicht für den Fall, dass er sie absichtlich, unnötig und auch Rache beantragt.
Ich würde mich über schnellstmögliche Antworten sehr freuen, da es sich um einen ganz aktuellen Fall handelt.
Danke & schöne Grüße,
imebro