Erst einmal muss ich allen hiesiegen Schreibern bzw. ehemaligen Zivildienstleistenden etwas nahelegen: Ihr seid nicht notwendigerweise für alle Zeit vom Dienst an der Waffe befreit! Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen, wie Ihr darauf kommt, denn wenn Ihr einmal eure Bescheide vom KWEA durchgeht, sagen diese ausdrücklich, dass ihr im Kriegsfall immer noch eingezogen werden könnt - also bitte schön auch das Kleingedruckte lesen, so unwahrschenlich ein dritter Weltkrieg auch sein mag. ;-)

Zweitens: Ja, man kann sich bei der Bundeswehr auch noch bewerben, wenn man zuvor den Wehrdienst verweigert und Zivildienst bzw. ein FSJ geleistet hat. Nur muss man dazu auch vernünftig begründen können, warum man seine Meinung geändert hat und ein Auswahlverfahren bestehen. Man hat sogar die Möglichkeit, sollte man aus dem Wehrdienstes z.B. aufgrund von Depressionen (Narben am Unterarm) vorzeitig entlassen worden sein, sich erneut bei der Bundeswehr zu bewerben. Infos hierzu findet Ihr auf dem Bundeswehr-Forum.de.

Ich hätte auch lieber den Wehrdienst geleistet und mir ein Studium bei der Bundeswehr und ein längeres Dasein als Zeitsoldat vorstellen können, habe dann jedoch dem Druck meiner Eltern nachgegeben und verweigert. Ich bereue diesen Entschluss sehr; schade ums Geld und das was man sonst noch an positiven Aspekten aus dieser Zeit hätte mitnehmen können.

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Und vielleicht erkläre mir "explorer73" bitte, inwiefern ich meine Auktionen "manipuliere"? Ein Angebot aufgrund zu niedriger Gebote vorzeitig zu beenden, ist Verkäuferrecht - Nur geht dies eben nicht rückwirkend. Daher ermöglicht ebay die Bitte nach einem Transaktionsabbruch beim Käufer. :-P

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Ich habe den Artikel deshalb so günstig eingestellt, weil es nach meinen Erfahrungen wahrscheinlicher ist von einem Euro auf über 10 Euro zu kommen, als bei einem über 10 Euro hohen Mindestbetrag überhaupt ein Angebot zu erhalten. Und wenn ich mir um die 10 Euro erhoffte, dann ist das schon nicht einmal die Hälfte des ursprünglichen Preises. - Das müsstet Ihr als "gestandene ebayer" aber eigentlich wissen.

Ich habe nach rechtlichen Möglichkeiten gefragt, um von meinem Verkauf zurücktreten zu können. Ich wollte nicht wissen, wie ich das Angebot hätte einstellen sollen.

Der Käufer ist deshalb stillos, da man keine doppelten Rückfragen bei gleichzeitiger Ablehnung versendetet, Absichten des Verkäufers und indirekt dessen Privatleben hinterfragt. Worauf soll sich der Verkäufer denn anschließend beziehen? Höflich wäre gewesen, er hätte erst einmal um nähere Angaben zum Umstand des Abbruchs gefragt, falls ihn die Informationen in meiner Bitte nicht ausreichen und im Anschluss an meine zweite Nachricht, falls diese ihm missfällt, die Bitte endgültig abgelehnt. Dieser Käufer entschloss sich aber dazu, gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

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Jetzt sehe ich erst, dass ich "Käufer" in der Headline angegeben habe, es sollte natürlich "Verkäufer" lauten!

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