ähm also muss man dann theoretisch die Überweisung nachholen oder kann man auch einfach die 10 E lasen??? ratlos sein
ah ok weil ich dachte immer mit dem Hausarztmodell verpflichte ich mich vorher immer zum HA zu gehen!
ich hab ja eben noch keinen Vertrag unterschrieben sondern nur eine Verpflichtungserklärung. Also ich hab keine Ahnung wie die Kündigungsbedingungen sind leider!
Gibt es nicht sowas wie einen Aufhebungsvertrag?
danke für die Antworten :-)
ich kopier jetzt mal den gefunden text rein:
"Neben Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es auch noch das Unternehmens- oder Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen mit großem Gewerbe oder für juristische Personen (z.B. GmbH, AG usw.). "
das heißt doch das juristische personen in Unternehmens- oder Regelinsolvenzverfahren eintreten können. Aber das Regelinsolvenzverfahren ist ja ebenfalls bestandteil der Privatinsolvenz
oder verwechsel ich da gerade etwas???
eine gesellschaft bürgerlichen rechts haftet doch mit dem gesamten vermögen oder? auch dann kann sie nicht in die regelinsolvenz oder? mein lehrer hat mich total verwirrt heute.
ich wusste es auch noch nicht so lange!
Also BG: Übernimmt die Krankenversicherung für Banken, andere Versicherungen, Unternehmen, Schulen.... also alles was mit Unfälle im Arbeitsbreich/Schulbereich usw. zu tun hat
Dabei läuft die nachfolgende Behandlung dann anderst. Du darfst nur von sogenannten Durchlaufärzten behandelt werden (diese haben eine BG Zulassung) weil du dann ein BG Fall bist. Dabei fallen Praxisgebühr, Rezeptgebürhen usw. weg. Die BG ersetzt in soclehn Fällen die ges. Versicherung
ok stimmt gibt sinn schäm aber mir schreibt ja kein D-arzt des rezept raus und ich brauchs. kann ich des auch nicht im notfall machen? Bzw. mein Hausarzt (keine BG)über die BG schreiben lassen?
Hallo allerseit,
ich hab jetzt gestern mit der BG telefoniert und sie meinte es ist ein BG Fall. Nur wusste dass mein aArzt nich als er mir die Rezepte ausgestellt hatte und ich eben damals auch nicht.
Tja blöd gelaufen.
Das heißt dass alle Abrechnungen jetzt über die BG erfolgen?? Und bei einer Reha muss diese auch über die BG beantragt werden oder versteh ich das jetzt richtig??
also es war kein neuer Unfall. Nur als ich wieder ohne Krücken anfangen wollte zu laufen hab ich es von den Schmerzen nicht geschafft und bei der Rutineuntersuchung wude dann quasi die "zusätzlichen Probleme" festgestellt, waren aber direkt durch den Unfall. Der entstand durch eine Freizeitbeschäftigung die freiwillig war.
Aber theoretisch kann eine "normale" Klinik einen BG Fall übernehmen. Sie müsste dann nur mit der BG abrechen statt mit der KRankenkasse???
Es wurde ja bei derBG von der Klinik angefragt ob sie den fall übernehmen dürfen.
Danke schon mla für die Antworten