momentan gibt es einige Probleme in unserem Betrieb - ich und eine weitere Auszubildende arbeiten als Bürokauffrau im 1. Ausbildungsjahr in der Insolvenzverwaltung. eine weitere ist im 2. Ausbildungsjahr und hat bereits eine kleine Tochter, die in eine ganztägige Kita geht. da diese nur in der woche NACH silvester geschlossen hat, haben wir uns zu dritt geeinigt, dass die mutter dann in der woche urlaub bekommt. wir anderen beiden wollten dann eben zwischen den feiertagen. nun wurde uns aber gesagt, dass wir in unserem urlaub erreichbar sein müssen und "notfalls" einspringen müssen, falls die tochter der anderen auszubildenden krank wird. zudem würde sie mehr urlaubsanspruch haben als wir, da sie im 2. ausbildungsjahr ist. dass sie wegen dem urlaub bevorzugt behandelt wird, verstehen wir völlig, da es als mutter schwieriger ist, die tochter unterzubringen usw. aber ist es rechtlich überhaupt akzeptabel, im urlaub einspringen zu müssen? zumal wäre es ja möglich, dass wir beide nicht zuhause sondern weiter weg urlaub machen?!
wär super, wenn sich irgendwer melden könnte, der da erfahrung hat.. :)