Antwort
Ignorieren würde ich sie nicht, und auch nicht einfach wieder zurück senden. Denn rechtlich gesehen, ist Dir der Brief wirksam zugegangen! D.h. Du musst unbedingt reagieren!
Einfach ein kurzes Standardschreiben aufsetzen, dass kann man dann gegebenenfalls auch speichern und in ähnlichen Fällen wieder verwenden, der Forderung widersprechen und anmerken, dass bei weiterer Belästigung, Deinerseits rechtliche Schritte eingeleitet werden, bzw. Verbraucherschutzverbände und staatl-Institutionen kontaktiert werden. Das hat bei mir immer funktioniert.
Aber Vorsicht, sei Dir wirklich sicher, dass keine berechtigte Forderung besteht!