hallo,
unser grundstück wurde geteilt, das hintere verkauft , mit geh/fahr/leitungsrecht versehen, notariell geregelt.
die 3 m sind abgesteckt. im bereich in dem das g/f/L hergestellt wird muss dafür eine ca. 15m lange , 2.50 m tujha hecke entfernt werden . die kosten der entfernung trägt das herrschende grundstück sagt der notarvetrag , was unstrittig ist.
strittig ist ob diese hecke in die flurschäden fällt oder nicht, somit ersetzt werden muss.
dazu sagt der notarvertrag
"die berechtigten ersetzen den grundstückseigentümern des dienenden grundstücks die durch den bau, den betrieb oder die unterhaltung verursachten flurschäden. sie sind verpflichte nach durchführung von bau - und instandhaltungsarbeiten den ursprünglichen zustand wiederherzustellen."
"durch das g/f/l recht gestattet der jeweilige eigentümer des dienenden grundstücks dem jeweiligen eigentümer des herrschenden grundstücks, auf dem dienenden grundstück entlang der südlichen grundstücksgrenze einen befestigten und befahrbaren weg von 3 m breite anzulegen und ihn zu begehen und befahren"
herzlichen dank
gruß
katrin