Also besten dank für ihre hilfen! was mich immernoch beschäftigt ist der grund wieso die banken selbst guthabenkonten (hatte beri der postbank eins) kündigen wegen pfändungen. ich meine ich habe ja trotzdem einkünfte und zahle gebühren und sonstwas alles, was jemand ohne pfändung auch tut. es schadet doch der bank nicht ob da nun eine pfändung drauf liegt oder nicht, oder?

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da kommen noch 3 fragen dazu....

einmal: müssen beide elternteile angegeben werden auch wenn nur einer elterngeld beantragt?

  1. wenn ich den mindestbetrag beantrage (300euro) muss ich dann auch die einnahmen der vorangegangenen 12 monate angeben?

  2. wenn ich das geld auf das konto meiner schwester überweisen lasse(habe selber keines), hab ich gelesen, wollen die eine bescheinigung das ich verdügungsberechtigt bin? sowas hab ich nicht, meine schwester zahlt mir das geld ja nur aus und mehr anspruch hab ich auf das konto nicht?!

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trommelwirbel für die geistreiche antwort des herrn der sie soeben auch selber wieder gelöscht hat...

kleiner tip: erst denken, dann schreiben!

in diesem sinne.

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oh gott,die verteilung des textes ist ja ganz wirr.sorry. ich schreibs nochmal: Einnahmen: 300€Elterngeld 359€Alg2 "ich" 455€Miete von der Arge 215€Alg2 Kind 129€Arge Unterstützung Alleinerziehender 150€Unterhalt vom Kindsvater 184€Kindergeld,sind gleich 1.792€ abgezogen werden davon wieder, da als Einkommen bei der Arge angerechnet wird: 184€Kindergeld 150€Unterhalt,sind 1.458€

passt das?

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danke, danke, für eure hilfe! :)

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