und diese

http://www.ebay.de/itm/220777480982?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2649

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ich hatte einen zeugen bei mir nur die waren zu viert.

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Das ist eine Sms von der Hausgesellschaft Deutsche Annington. ich denke das die eine falsche nummer gespeichert haben und deswegen du die sms erhalten hast. es geht um eine Wohnung nur zu info...

MfG

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und von hier wurde es reingestellt...

 

http://shop.ebay.de/bertelshofer_com/m.html?_trksid=p4340.l2562

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habe so eben nachgeschaut nach der auktion die wurde rausgeholt

 

http://cgi.ebay.de/Apple-iPhone-4-4G-HD-32GB-SCHWARZ-NEU-OVP-AB-WERK-FREI-/390227161353?pt=DE_Handy_s&hash=item5adb59f109

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ja die frage ist ob ich dieser sache treuen kann weil ich nichts über ebay gekauft habe, nur gefragt wie es ausschaut wenn ich zwei geräte kaufe. da bot der typ mir den ebay käuferschutz an.. gibts das auch wirklich?

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der wohnt 500 km weg von mir.. kann mein anwalt was machen ???

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also ich drücke mich mal besser aus ich werde von deutschland durch Österreich, Slowenien, Bosnien Herz. (bzw. Ungarn) Serbien, Makedonien, Griechenland( bzw Bulgarien) fahren brauche ich für diese Länder meinen Reisepass.. alle sind ja derzeit EU mitglieder

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danke für hilfreichen antworten...

ich habe was für die Leute die unwissend sind...

Befreiung In § 10 des Zivildienstgesetzes ist geregelt, in welchen Fällen eine Befreiung vom Zivildienst möglich ist.

Befreit vom Zivildienst sind:

Auf Antrag wird ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auch befreit, wenn er

* verheiratet ist,
* eingetragener Lebenspartner ist oder
* die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehender ausübt.






* ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
* Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,
* hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt evangelischen oder römischen-katholischen Geistlichen entspricht,
* schwerbehinderte Menschen.
* Zivildienstpflichtige, die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages für die Dauer einer Tätigkeit in einer internationalen Behörde eine entsprechende Befreiung genießen.

Auf Antrag werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer z. B. vom Zivildienst befreit, wenn zwei ihrer Geschwister entweder

* vollen Grundwehrdienst,
* vollen Zivildienst,
* 6 Jahre Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz,
* zwei Jahre Entwicklungsdienst,
* einen anderen Dienst im Ausland von gesetzlich vorgeschriebener Dauer (zurzeit mindestens 11 Monate),
* ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens 9 Monaten,
* ein freies Arbeitsverhältnis gesetzlich vorgeschriebener Dauer (zurzeit mindestens 21 Monate),

oder

* Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit

geleistet haben.

Auf Antrag wird ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auch befreit, wenn er

* verheiratet ist,
* eingetragener Lebenspartner ist oder
* die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehender ausübt.

Den Befreiungsanträgen sind Nachweise (z. B Dienstzeitbescheinigungen der Geschwister, Heiratsurkunde) beizufügen.

Die Befreiung gilt unbegrenzt.

Quelle: BAZ

http://www.zivildienst.de/cln007/langde/nn_152086/Content/de/DienstLeisten/Einberufung/EBHindernisse/EBHBefreiung.html

NUR DIE FRAGE IST LANGT EIN ZWEIZEILER???

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Bitte nur antworten die AHNUNG von der Sache haben... DUMME Comments weg bleiben bitte...

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aha also könnte ich nicht so einfach mal loslegen..

mein onkel hat ein gewerbeschein ich weis aber nicht was für eins. ist dieses gewerbeschein wichtig ???

welche konsequenzen könnten auf mich zukommen wenn ich das ohne die erlaubnis mache ???

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