Antwort
Grundsätzlich darfst erst mal alles das nicht gegen Verbot und Sitte verstößt. Dazu gehört auch deine Vertragsfreiheit.
Ist dein Nachmieter bereit mit dir einen Vermittlungsvertrag zu schließen, der eine entsprechende Provision beinhaltet, steht dem nichts im Wege.
Aber Achtung! Den üblichen Marktwert von max. zwei Nettomieten nicht überschreiten, sonst wird's sittenwidrig ;-)