Schuldrecht AT Klausur?
Hallo,
ich habe heute eine Schuldrecht AT Klausur geschrieben und bin mir ziemlich unsicher ob ich das richtig gemacht habe. Der Sachverhalt ist angehängt.
meine Ergebnisse:
- Anspruch L gegen A auf Zahlung der 100€ —> entstanden, aber erloschen wegen Anfechtung der A aus §323 BGB
- Anspruch A gegen L auf Zahlung der Behandlungskosten des S —> entstanden, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten dem Dritten S, Pflichtverletzung des Erfüllungsgehilfen P —> Zurechnung über §278, Schadensersatz aus §§280 I, 241 II BGB
- Anspruch A gegen L wegen den Mietkosten —> §§280 I, III, 281 BGB —> Nichtleistung trotz Fälligkeit, Fristsetzung entbehrlich, SE-Anspruch vorliegend
Sagt mal spontan, ob das richtig ist. ChatGPT sagt irgendwie, dass der L aus dem Werkvertragsrecht noch die 100€ verlangen kann, aber das haben wir ihm Rahmen der Vorlesung nie behandelt.
