Habe gerade noch das hier gefunden:
(2) 1Wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im höheren Schuljahrgang erwartet werden kann, können bei ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern ausgeglichen werden: mangelhafte Leistungen in zwei Fächern durch befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern oder ungenügende Leistungen in einem Fach durch a) gute Leistungen in einem Ausgleichsfach oder b) befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern. http://www.schure.de/2241001/5200000.htm Kann man doch mit 3en ausgleichen? :/