t § 19 Absatz 2a StVZO: " (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden."

...also offiziell: nein, außer man bekommt eine Erlaubnis, einen Panzer einmalig von A nach B zu transportieren.

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http://www.schokolade.de/diversesschokoladeschaedlich.htm

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Oh, da sehe ich aber schwarz, wenn du irgendwann mal bei deinem Job mit diesen "Ausreden" ankommst. In der Schule mag das nicht so schlimm sein, aber später reicht meist eine Handvoll von diesen Situationen und die Sache wird Ernst. Und dort wird es niemanden interessieren, wer an dieser Verspätung Schuld hat ;-)

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