Antwort
Hallo,
besten Dank für die Antworten. Allerdings scheine ich mich mißverständlich ausgedrückt zu haben. Die acht Reihenhäuser sind alle in Besitz der jeweiligen Käufer. Nur einige oberirdische Parkplätze sind Gemeinschaftsbesitz der RH-Besitzer. Für die Parkplätze eine regelmäßige Eigentümerversammlung einzuberufen halte ich eigentlich für unsinnig. Die Frage war eben, ob in diesem Fall darauf verzichtet werden kann, oder das vorgeschrieben ist.
Danke nochmals für die Antworten im voraus und viele Grüße, hwvohr