Strafrecht Klausur Korrektur?
Hey undzwar habe ich heute eine Strafrecht AT ll Klausur geschrieben. Geprüft werden sollte ein 239 und ein versuchter Mord durch Unterlassen. Nun hab ich ärgerlicherweise den Bearbeitervermerkt missverstanden und angenommen, dass auch Körperverletzung geprüft werden sollte.
So habe ich nach der Prüfung der anderen Delikte ( die auch ziemlich sich erwartet waren, in Absprache mit anderen Kommilitonen) am Ende noch Körperverletzung geprüft, zwar nicht vollumfänglich aber schon grundlegend. Ich vermute ,dass meine Klausur die gewünschten Inhalte aufweist.
Nur ist nun meine Frage, kann die zusätzliche Körperverletzungsprüfung, die jetzt überflüssig war negative Folgen im Sinne eines Punktabzuges bringen oder ist das eher unwarscheinlich? Wie verheerend ist dieser Fehler? Mache mir voll Sorgen :(