Antwort
Also, das Beweisstück ist leider weg. Hätte ich mal gleich hier nachgefragt ...! Der Vermieter bezieht sich übrigens auf die Heizkostenverordnung, die sagt, dass bei einem defekten Zähler der Verbrauch geschätzt werden kann (doch selbst die Schätzung von Techem war fehlerhaft und wurde erst nach meinem Einspruch korrigiert) von daher sei es egal, ob Techem nun Schuld hat oder nicht. Ich müsse in jedem Fall nachzahlen. Aber ist das wirklich so? Ich bin ja bereit, genauso viel zu zahlen als im Vorjahr (und das war historischer Höchstwert). Aber eine Nachzahlung, obwohl es auf der Hand liegt, dass ein Gerät unsachgemäß oder defekt eingebaut wurde?