Wenn Du Eigentümer des Grundstückes bist auf dem die baufällige Mauer steht, musst Du die Mauer abreißen oder in Stand setzen um die Gefahr des Einsturzes der Mauer zu beseitigen. Wenn Du nicht der Eigentümer des Grundstückes mit der Mauer bist musst Du allenfalls allen Durchgangs- und Durchfahrtsberechtigen mitteilen, dass Du keine Verantwortung für Schäden übernimmst die entstehen könnten wenn die Mauer zusammenbricht.

Ein Wegerecht wird im Grundbuch als dingliches Wegerecht eingetragen. Wenn kein Eintrag im Grundbuch besteht kannst Du jederzeit die Durchfahrt Anderer verweigern oder Du informierst die anderen Nutzer darüber, dass Du die Verantwortung ablehnst wenn auf Grund einer Durchfahrt der Anderen diese zu Schaden kommen.

Zur Sicherheit solltest Du den Eigentümer der Mauer darauf aufmerksam machen, dass durch die baufällige Mauer Schäden gegenüber Dritten eintreten können und Du diese Verantwortung ablehnst.

Dies kannst Du eventuell auch als Feststellungsklage erwirken. 

Eine Duldung der Durchfahrt kann jederzeit widerrufen  werden.

Voraussetzung eines Wegerechts ist immer ein Grundbucheintrag. Ein Notwegerecht besteht nur wenn kein anderer Weg zu dem dahinter liegender Grundstück besteht.

 

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Zufahrt zum Anwesen durch Baufahrzeuge versperrt - was tun?

Hallo, es handelt sich bei meiner Frage um folgende Ausgangslage: ich wohne in einem Haus, das auf einem Grundstück in 2. Reihe gebaut ist. Vor unserem Grundstück befindet sich ein weiteres in 1. Reihe. An diesem Grundstück vorbei führt ein Privatweg, welcher zum Grundstück in 1. Reihe gehört - wir haben dafür ein eingetragenes Wegerecht, um zu unserem Grundstück zu fahren und allgemein zu gelangen. Auf unserem Grundstück in 2. Reihe befindet sich ein Feuerwehrplatz, der 24x7 freizuhalten ist. Jetzt ist folgendes passiert: das Grundstück in 1. Reihe soll neu bebaut werden, zu diesem Zwecke finden gerade Vorarbeiten statt (Bäume werden gefällt), bei denen auch große LKW's (Kipplader) zum Einsatz kommen. Diese Fahrzeuge stehen bündig in voller Breite im Privatweg und zwar über mehrere Stunden, so dass die Zufahrt zu unserem Anwesen komplett blockiert ist - nicht mal zu Fuß kommt man an den abgeladenen Containern vorbei! Ich bin im 8. Monat schwanger und hatte letzte Woche die Situation, dass ich schnell und außerplanmäßig zum Arzt musste. Es dauerte rund 10 Minuten, bis der LKW seinen abgesetzten Container wieder aufgeladen hatte und aus der Einfahrt fahren konnte - 10 Minuten, die in einem Notfall entscheidend sein könnten... Meine Frage: darf der Subunternehmer des Bauträgers generell über Stunden hinweg auf dem Privatweg parken und so meine Zufahrt blockieren? Muss er so etwas nicht mindestens 24 Stunden vorher (schriftlich) ankündigen? Was kann ich tun, damit für einen Notfall der Weg jederzeit begeh- und befahrbar ist? Die Feuerwehr kann so nicht zu uns fahren, die Rettungssanitäter kämen nicht mal zu Fuß mit einer Trage zu unserem Haus (ca. 80m von der öffentlichen Straße). Ich habe mit dem Bauträger wiederholt im Guten gesprochen, aber ich stoße leider auf taube Ohren und bekomme die Antwort, es sei sein Weg und diesen könne er auch benutzen und wenn ich eben von meinem Wegerecht Gebrauch machen wollen würde, dann könne ich die Bauarbeiter ja höflich bitten, die Fahrzeige aus dem Privatweg wegzufahren. Er versteht leider nicht, dass das mitunter kostbare Minuten sind, die da ins Land gehen... :( Danke vorab für hilfreiche Antworten.

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Hallo,

diese Probleme habe ich auch schon länger. Zwar nicht so kras aber immerhin.

Du kannst entweder selbst oder durch einen Anwalt zu Gericht gehen und  eine EV (einstweilige Verfügung) nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Diese EV bekommst Du in der Regel am gleichen Tag. Warum nach dem Gewaltschutzgesetz? Wenn Gefahr für Leib und Leben bestehen kann, ist immer das Gewaltschutzgesetz dafür da. Die Polizei macht nichts da Privatgrundstück.

Viel Glück bei der Geburt und stress Dich nicht so viel.

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Sehr altes 32bit-Programm auf 64bit Win7 laufen lassen

Guten Tag wohl fleissige Frage-Beantworter :-)

Ich habe folgendes Problem (...und danach auch eine beschreibung, wie ich es bereits versucht habe, zu lösen und welche Antworten mir in diesem Sinne nichts mehr bringen würden ;-)):

Ich habe ein Programm (Winware, ein Buchhaltungsprogramm), welches mir von der Firma damals finanziert wurde. Das war noch zu Windows 98-Zeiten und das Programm lief wunderbar (auch auf XP lief es dann noch).

Jetzt habe ich einen neuen Computer mit Win7-64bit und das Programm lässt sich nicht mehr installieren. Es verlangt auf Teufel-komm-raus eine 32bit-Version von Windows.

Mit folgenden Dingen habe ich es bereits probiert:

  • Kompatibilitätsmodus (mit WinXP, mit Win98 etc...) Es hat alles nichts gebracht.

  • Ausgeführt als Administrator in allen möglichen Varianten, keine Chance.

  • VMware installiert, darin dann WinXP gebootet. Fehlschlag... es geht trotzdem nicht.

  • Das gleiche, jedoch über VMware mit Win98 probiert, wieder nichts...

Ich bin mit meinem atein echt am Ende... es muss doch iiiirgendeine Möglichkeit geben, das alte PRogramm wieder zum laufen zu bringen?? Neu kaufen geht nicht, es ist in dieser Form gar nicht mehr erhältlich, da die Firma aufgekauft wurde. Die neue Version dieser Software würde 1680 CHF kosten und 90% Dinge enthalten, für die ich keine Verwendung habe.

Es sollte doch irgendwie möglich sein, das alte Programm auf Win7 installieren zu können? Ich bin am verzweifeln!

Vielen Dank für die Hilfe. Wie gesagt... oben genannte Möglichkeiten habe ich aaalle schon durchgekaut und hin und her probiert. Sie waren erfolglos.

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Bin zwar ein bisschen sehr spät mit meiner Antwort aber immerhin ist die Antwort für alle Betriebssysteme auch Windows 10 möglich. Das gleiche Problem hatte ich auch mit einem Buchhaltungsprogramm. Ich habe z. Zt. Windows 10 64 bit installiert. Läuft einwandfrei. Mein Buchhaltungsprogramm habe ich sozusagen in einem internen Betriebssystem installiert. Also: Ladet Euch Oracle Virtuell Box mit dem Pluspaket in der neusten Version runter. Installiert dort das betreffende Betriebssystem und schon läuft alles. Ihr könnt auch mehrere Betriebssysteme installieren. Wenn Ihr das gemacht habt und Euer Hauptsystem ist z. B. Windows 10 64 Bit könnt Ihr innerhalb von Eurem Hauptsystem ein anderes System z. B. Windows xp, Vista usw. starten und dort Eure Programme die unter Windows 10 nicht mehr laufen, laufen lassen. Viel Spaß

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Ich wurde betrogen must Klage einrichen &Ich soll nach einer gütlichen Eignung 85%der kosten tragen.

Hallo und guten Tag,

ich möchte nicht ganz so weit ausholen-aber ein bisschen Erklärung bedarf es schon.

Ich wurde beim Autokauf vom Verkäufer(Händler) betrogen und da keine normale Einigung möglich war mußte ich einen Anwalt einschalten. Leider hat der nicht viel bewirkt, so dass das ganze auf eine Gerichtverhandlung vom Landesgericht rauslaufen sollte.

Weil durch das nichts machen meinens Anwalts das ganze in einen ganz falsche Richtung gelaufen ist, habe ich (nicht mein Anwalt) mich nochmals mit dem Händler in Verbindung gesetzt und mit diesem einen Einigung erzielen können(wobei ich dabei eher den kürzeren gezogen habe) Die ganze Zeit habe schon das Gefühl gehabt "ohne jemanden zu nahe zu treten" das es meinen Anwalt nicht darum ging das Beste für mich rauszuholen, sondenrn den Fall so zu gestallten das er am meißten Geld damit verdient.

Ich habe mich mit dem Händler außergerichtlich geeinigt, die Klagerücknahme sollte über die Rechtsanwälte erfolgen..heute erhalte ich ein Schreiben meines Rechtsanwalts, dass die Kosten des Rechtstreites wie folgt aufgeteilt werden: 85% ich der Kläger und 15% der Beklagte.

Das ist doch eine verarsche oder? Ich wurde Betrogen, habe mich auf bitten des Landgerichts gütlich geeinigt und soll jetzt 85% der Kosten tragen.... Ich werde das Gefühl nicht los das mein Anwalt mich hier über den Tisch ziehen möchte, da die Kosten sonst 50-50 aufgeteilt werden..

kann mir einer dazu etwas sagen? Vielen dank für eure Hil

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Das ist dumm. Aber in solchen Fällen rechtens. Du hättest durch Deinen Anwalt die Erledigung des Verfahrens erklären sollen. In diesem Fall wäre die Kostenfrage vorher erörtert worden. Klagerücknahme ist immer mit mehr Kosten für den Klagenden verbunden als für den Beklagten.Auch hättest Du einen Vergleich machen können. Du hast die Klage vorschnell zurückgenommen. Du hättest einen gerichtlichen vergleich über den mündlichen bzw. privaten Vergleich von Dir und dem Autohändler in dieser Sache machen müssen. Vielleicht hast Du noch die Einspruchmöglichkeit gegen den Kostenbescheid mit der Begründung, dass Dein Anwalt dich vor dem vergleich nicht informiert hat. Dies wird aber langwierig werden.

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Hallo, habe im Moment eine ähnliche Situation. Ein Wegerecht muss im Baulastenverzeichnis und im Grundbuch eingetragen sein. Im Baulastenverzeichnis ist die Art und der Umfang des Wegerechtes genau definiert. Im Grundbuch steht nur, dass es ein Wegerecht gibt. Wenn es ein Wegerecht gibt, gibt es auch einen Eigentümer dem der Grund bzw. das Grundstück gehört über das das Wegerecht geht. Der Eigentümer kann auf diesem Wegerecht machen was er will solange er das Wegerecht nicht einschränkt. Der Eigentümer kann natürlich auch ein Tor anbringen. In diesem Fall muss der Wegerechtsinhaber selbstverständlich auch einen Schlüssel bekommen. Ein geteiltes Wegerecht (vorderer Teil dem einen hinterer Teil dem Anderen) gibt es nicht. Dies wäre dann kein Wegerecht. Den Nachbarn zwingen das Tor wieder abzubauen geht nicht wenn er Eigentümer des gesamten Grundstückes ist.

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Hallo, habe im Moment eine ähnliche Situation. Ein Wegerecht muss im Baulastenverzeichnis und im Grundbuch eingetragen sein. Im Baulastenverzeichnis ist die Art und der Umfang des Wegerechtes genau definiert. Im Grundbuch steht nur, dass es ein Wegerecht gibt. Wenn es ein Wegerecht gibt, gibt es auch einen Eigentümer dem der Grund bzw. das Grundstück gehört über das das Wegerecht geht. Der Eigentümer kann auf diesem Wegerecht machen was er will solange er das Wegerecht nicht einschränkt. Der Eigentümer kann natürlich auch ein Tor anbringen. In diesem Fall muss der Wegerechtsinhaber selbstverständlich auch einen Schlüssel bekommen. Ein geteiltes Wegerecht (vorderer teil dem einen hinterer Teil dem Anderen) gibt es nicht. Dies wäre dann kein Wegerecht.

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Hallo, Wenn es ein fahrbarer Heizkörper mit max.2.000 Watt ist, kannst Du ihn in die Steckdose stecken wenn nicht bereits zuviel dranhängt. Wenn die Wohnung über eine Elektroheizung die eine extra Sicherung hat verfügt, musst Du dem Vermieter Bescheid sagen, dass sie nicht funktioniert. Es muss sie dann reparieren lassen. Was der Elektriker gesagt hat ist richtig. Es kommt aber darauf an, ob die Heizung (normalerweise ist das so) eine extra Sicherung hat.

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Klage gewonnen, Gerichtskosten je zur Hälfte. Ist das Gerechtigkeit?

Hallo zusammen , leider hatten wir 2009 bei unserem Hausbau zu sehr auf unseren Sanitär- Heizungsbauer vertraut. Diese baute uns eine Sole-Wärmepumpe mit Flächenkollektoren als Wärmemittel in unserem Grundstück ein. Da sich die Wärmepumpe im Heizbetrieb nicht regulieren ließ und die Firma unsere Reklamationen ignorierte bzw. uns als inkompetent darstellte, habe wir Hilfe bei einem Privatsachverstädigen gesucht. Der SV stellte A fest das die Rücklaufrohre für den Heizkreislauf und der Warmwasserzufuhr vertauscht waren, außerdem gab er an das unser Grundstück mit ca 500qm (einschl Haus) viel zu klein für eine ausrechende Kollektorfläche sei. Darauf hin sind wir in die Klage gegangen und haben als Streitwert einen Kostenvoranschlag von einer anderen Firma für eine ausreichende Kollektoranlage genommen. Wie es halt so ist, mussten wir einen gerichtlichen SV vom Gericht beauftragen lassen. Dieser kostete viel Geld. Der SV stellte fest das unsere Kollektorenanlage mangelbehaftet ist, allein schon das die Kollektoren nicht eingesandet waren und sich teilweise direkt unter der Einfahrt befinden. Resumee: die Anlage ist nicht brauchbar. Da der SV aber eine kostengünstigere Lösung fand, nämlich eine Sondenbohrung, konnten wir nur die Hälfte des Streitwerts geltend machen. Der Richter läßt uns deshalb die Hälfte der Verfahrenskosten/SVkosten mit bezahlen.

Meine Frage: Mein Rechtsanwalt sagt die Firma die den Kostenvoranschlag gemacht hat, hätte mich darauf hinweisen müssen das das Sondenbohren evnt günstiger wäre. Da wir nur die Hälfte des Streitwertes durchgesetzt haben, müssen wir in den sauren Apel beißen. Ist das wirklich so?

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So wie ich das Verstehe habt Ihr einen gerichtlichen Vergleich mit dem Heizungsmenschen gemacht. Ein Vergleich kann je zur Hälfte vereinbart werden oder auch 75 zu 25. Vergleichsvariationen gibt es viele. In diesem Fall müsst Ihr zahlen. Es gibt aber auch die Möglichkeit des Aufrechnens. Aber da fragt besser Euren Anwalt wie da genau geht.

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Kündigung wegen Mülltrennung?

Guten Morgen, wie ich bereits in einer vorangegangenen Frage erwähnt habe, wohnen wir in einer neuen Wohnung, es ist ein Zweifamilienhaus. Unsere Wohnung liegt oben, unten die Wohnung der Eltern vom Vermieter.

Nun gab es einige Streitigkeiten bzw Diskussionen bezüglich der Mülltrennung. Zunächst:wir haben eine Tonne für Plastik. Wenn diese voll ist, stellen wir unsere gelben Säcke für Plastik daneben, fest verschlossen. Dies sollen wir nicht mehr, da dies Ratten und Mäuse anlockt . Ich wusste bisher noch nicht dass Ratten und Mäuse Plastik fressen. Nun ja, wir sollen die vollen Säcke auf dem Balkon lagern. Und am Tag der Abholung an die Straße stellen.

1.Kann verlangt werden, dass wir dies tun?

Weiterhin trennen wir unseren Müll, wie es der Normalfall ist, in Bio, Plastik, Restmüll und Papier. Unsere Fleisch und Knochenreste packen wir in den Bio. Nun sollen wir dies auch nicht mehr, die Fleischreste und Knochenreste sollen in einer verschlossenen Tüte in den Restmüll. Meiner Meinung nach falsch, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. Begründung ist:Dadurch würden weniger bis gar keine Maden entstehen. Nun haben wir es, aufgrund des lieben Frieden Willen so gemacht. Außerdem wollten sie damals ihren Sohn,unseren Vermieter informieren dass wir Fleisch in die Biotonne werfen. Also, Fleisch in den Restmüll, nun sehe ich eben, als ich den Müll entsorgen wollte, dass im Biomüll trotzdem Maden sind. 2.Ich ahne es zwar, aber wodurch entstehen Maden? 3.Da wir nun Fleisch in den Restmüll werfen, kann es doch nicht an unserer "falschen" Mülltrennung liegen? 4.Was sollen wir tun, wenn sie uns dies vorwerfen und fordern, dass wir die Tonne reinigen? 5.Haben Sie jetzt einen Grund den Vermieter zu informieren, bzw vorher? 6.Kann uns deswegen gekündigt werden?

Noch eine Frage, wir haben einen kleinen Kellerraum zur Verfügung bekommen, haben dort Waschmaschine und Kleinkram. Außerdem sind dort die Wasseruhren für beide Mietparteien. Laut Mietvertrag darf dieser nicht verschlossen werden. Ist auch ok, nun wollte ich die Tage Wäsche anmachen, da stand meine Tür offen, vom Keller. Ich schloss sie von innen, auf einmal ging diese auf und der Vater von Vermieter steht da und meint :"Er müsse da mal ran",bevor ich was sagen könnte, war er raus, mit irgendwas, was aber nicht mir gehört.

Abgemacht war, das der Keller offen bleibt, damit man an die Wasseruhren kann. Nun lief er da aber so rum. Darf er das?Ist ja immerhin mein Keller.

Ich bin wirklich ein friedliebender Mensch und möchte niemand etwas böses. Nur jeden dritten Tag ist was mit dem Müll oder Keller, und langsam bin ich entnervt, schließlich bin ich ja auch Kompromisse eingegangen.

Vor uns hat ihr Sohn (unser Vermieter), danach seine Oma hier gewohnt, vielleicht tut das was zur Sache. Vielen Dank für eure Hilfe.

LG

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Hallo, bin selbst Vermieter und hatte dieses Problem auch. Es sieht zwar unschön aus wenn gelbe Säcke neben den Mülltonnen stehen aber dort dürfen Sie stehen wenn die gelben Säcke nicht durch Tiere oder ähnliches beschädigt werden. Du kannst Deinen Vermieter auffordern (schriftlich) eine zweite gelbe Tonne die ja kostenlos ist bei der Stadt anzufordern. Wenn er das nicht macht, solltest Du dem Vermieter mitteilen, dass es für Dich unzumutbar ist den Abfall auf dem Balkon zu lagern. Was nun das Fleisch betrifft, so solltest Dir bei der Stadt ein Merkblatt holen was in welche Tonne reingehört. Jede Stadt hat so ein Merkblatt. Den Keller mit den Wasseruhren kannst Du natürlich gegen unbefugtes Betreten schützen. Teile dem Vermieter mit, dass Du ein Schloss an Deinen Kellerraum anbringst um unberechtigtes Betreten Deiner gemieteten Fläche zu verhindern. In diesem Fall musst Du natürlich auch im Notfall Zutritt für den Vermieter gewähren. Kauf Dir doch einfach so einen Kasten (ähnlich wie Feuermelder) wo Du den Schlüssel für den Notfall deponierst wenn er gebraucht wird und Du nicht da bist. Dieser Kasten ist so aufgebaut, dass man die kleine Scheibe einschlagen muss um an den Schlüssel zu kommen. Wenn dann die Scheibe eingeschlagen ist und Dein Keller geöffnet wurde muss Dir der Vermieter dies begründen und den Notfall auch beweisen. Wenn er das nicht kann, kannst Du ihn wegen Hausfriedensbruch belangen

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Noch mal ich Ich würde die Hausverwaltung auch auffordern Dir Berechtigung zeigen lassen ob die Hausverwaltung berechtigt ist Abmahnungen gegenüber Mietern auszusprechen.

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Hallo, Du hast immer noch nicht mitgeteilt, warum Du eine oder mehrere Abmahnungen erhalten hast. Eine Abmahnung muss gerechtfertigt sein und in dieser Abmahnung sollten eventuelle Folgen genannt werden. Ein Terrornachbar ist kein Grund für eine Abmahnung für Dich. Wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist wurde ich dagegen Wiederspruch einlegen. Der Wiederspruch sollte natürlich ausführlich begründet sein warum Du der Abmahnung wiedersprichst. Du solltest in diesem Schreiben auch klar machen (wenn der Grund zur Abmahnung fehlt) dass Du auf weitere Abmahnung nicht reagierst.

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Hallo, das ging mir genauso. Ich habe die Steuererklärung einfach ohne die Unterschrift meiner Frau dem Finanzamt zukommen lassen damit wenigstens die Frist gewahrt wurde. Ich habe dann vom Finanzamt (ist allerdings schon 5 Jahre her) die Mittelung bekommen, dass davon ausgegangen wird, dass meine Frau die Unterschrift leisten würde es aber nur vergessen hat. Die Steuererklärung ging bei mir problemlos durch. Ich wünsch Dir viel Glück So viel wie ich weiß, hast Du das Recht im Trennungsjahr gemeinsam mit Deiner Frau veranlagt zu werden.

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Hallo subasio ich habe eigentlich einen Rat oder Möglichkeiten konstruktiver Antwort erwartet und nicht irgendeinen Spruch oder weitere Fragen wenn Deine Antwort als Frage wegen Deiner Fragezeichen gemeint war. Wenn Du was sinnvolles dazu sagen kannst würde ich mich sehr freuen wenn nicht, würde ich mich auch sehr freuen wenn Du dir eine sinnlose Antwort ersparen würdest.

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Hallo, ich hatte das selbe Problem. Meine Freundin ist Amok gelaufen. Ich will angeblich nichts mehr von ihr wissen usw. Die Lösung des Problems ist, dass die Telefonnummer Deiner Freundin gesperrt ist. Um sie wieder zu entsperren gehe folgendermaßen vor: gehe auch Nachrichten, bei den drei Punkten unten gehe auf Einstellungen. Im nächsten Bildschirm gehe auf allg. Einstellungen danach auf Nachrichten sperren. Wenn Du dort einen Eintrag mit der Telefonnummer Deiner Freundin hast lösche diesen und alles ist wieder ok. Der Liebe zu Deiner Freundin steht dann keine SMS mehr im Weg. Gruß hsk10

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