Hallo,

weiß jemand, in welcher Sendung auf welchem Sender das Thema behandelt (siehe Antwort oben) wurde??

Meine Bank meint, das Kündigungsrecht gelte nur für Girokonten etc., nicht aber für laufende Immobilienfinanzierungen (Dauerschuldverhältnis mit festem Zins). Begründung: dieser Darlehensvertrag wäre kein Zahlungsdiensterahmenvertrag und nur für solche gelte das Recht auf fristlose Kündigung. Ob das so stimmt und ob diese Einschränkung korrekt ist, versuche ich herauszufinden. Schließlich werden die AGB im Darlehensvertrag als Bestandteil genannt.

Gruß hphin

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Hallo,

die D>iagnose ist nicht ausschlaggebend für die Beurteilung durch den MDK. Entscheidend ist die "erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz".

Eine hilfreiche Seite ist http://www.pflegestufe.info/pflege/demenz.html

Ansprechpartner ist zuerst die Krankenkasse.

Viel Erfolg bei dem schweren Weg HP

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