Hallo,
für o.g. Frage, muss ich erklären, dass ich seit etwa 9 Jahren verheiratet bin und mit meinem Mann und unserem 8 jährigem Sohn, sowie meiner 12 jährigen Tochter aus einer unehelichen Beziehung, in einer auf "Hartzdeutsch" "Bedarfsgemeinschaft", lebe.
Dem Vater meiner Tochter habe ich ein umfangreiches Umgangsrecht eingeräumt, er konnte sie und sie ihn stets sehen und besuchen. Ich habe allerdings bis Heute keinen Cent Unterhalt bekommen, weil er immer arbeitslos bzw. Hartz II Empänger war.
Da mein Mann als Angestellter mit einem Nettolohn von ca 2000.- € und ich mit meinem 400.-€ Job lt. Behörde genug für unsere "Bedafsgemeinschaft" hätten, gabs auch nix von Vater Staat dazu. Quasi deckt also mein Mann mit seinem Verdienst, den Unterhalt den ihr Vater hätte zahlen müssen. Wir akzeptierten dies aber und auch der "Stiefvater" wurde lange Zeit anerkannt und gemocht.
Vor geraumer Zeit sind nun mit meiner Tochter Probleme aufgetreten, die so heftig wahren und sind, dass wir gemeinsam mit einer Familienberatungsstelle beschlossen haben, meine Tochter für ca. 6 - 8 Wochen zu ihrem Vater zu geben, damit sie Gelegenheit hat selbst für sich zu entscheiden, wo sie in Zukunft leben möchte.
Für diesen Zeitraum fordert nun mein Ex nun das Kindergeld ein. Wir haben ihm auch bereits Beträge gezahlt und wollen auch nicht sperren, aber Meine Frage:ist
Darf er das?
Susanne