Wladimyr09 hat wohl Recht: Es liegt am Unterdruck in der Abflussleitung. Habe einen Tipp bekommen, wie man das Problem mit den häßlichen Schlürfgeräuschen lösen kann und möchte diesen Tipp hier gerne weitergeben für diejenigen, die mit dem gleichen Problem zu kämpfen haben:
Habe den hinteren Teil der Abflussgarnitur, der in das Abflussrohr in der Wand geht, gegen einen Sifon Ablaufbogen 90° mit Rohrbelüfter, 32 x 250 mm, verchromt ausgetauscht, den ich bei Amazon gekauft habe. Ist zwar nicht ganz billig (ca. 18,- €), aber das Geräusch ist weg.Danke Fendel,
in meinem Fall beträgt der Aufschlag sage und schreibe 214 %.
Hallo Auchdazu, danke für die Antwort. Habe in meinem Browser (Firefox) nach der entsprechenden Stelle gesucht, sie aber nicht gefunden. Hilfst Du mir bitte nochmal? Danke im Voraus und frdl. Gruß
Was ich eben vergessen habe: Ohne Motoröl würde ich noch nicht einmal 1 km fahren, weil sonst der Motor hin ist.
Gruß von Horry
Hallo,
es gibt spezielle Ölfilterschlüssel, mit denen das Lösen der Ölfilter kinderleicht ist. Gibt es für ein paar Euro in jedem Heimwerkermarkt oder bei ATU usw.
Gruß Horry
Hallo,
mein Elternhaus liegt auf einem Grundstück ohne direkten Zugang zur Straße. Leider war keine Grunddienstbarkeit für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen. Lediglich in den Flurkarten war die Zuwegung zum Grundstück gestrichelt eingezeichnet. Als das Nachbarhaus den Besitzer wechselte, wollte mir der neue Besitzer deshalb die Zufahrt zum Grundstück verweigern.
Zum Glück hatte ich einen Kollegen, der sich Tag für Tag nur mit Rechtsfragen zu Grundstücken rumgeschlagen hat. Von dem bekam ich den Tip, dass ein Eintragungsanspruch für ein Wegerecht aus den Artikeln 187 Abs. 1, Satz 2, 184 des Einführungsgesetzes zum BGB in Verbindung mit § 13, Teil 1, Titel 22 des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten hergeleitet werden könnte. Mit dem Vorgesagten können natürlich nur Rechtsanwälte etwas anfangen, deshalb hier meine (laienhafte) Übersetzung: Wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem das für das betreffende Grundstück geltende Grundbuch angelegt wurde, eine derartige Zuwegung schon bestand (und nachgewiesen kann), dann hat der Besitzer des Grundstückes einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf nachträgliche Eintragung des Wegerechtes.
PS: Den Prozess habe ich gewonnen ...