Ich habe nun tiefer im Netz gegraben und muss zunächst meine Formulierung korrigieren, da es sich um eine Leuchte handelt, die umgangssprachlich als Lampe bezeichnet wird.

Inzwischen weiß ich auch, dass Elektrogeräte nun* elektrische Betriebsmittel* heißen und habe folgende Definition beim Verband der Elektrotechnik, Elektrik und Informationstechnik gefunden: "VDE 0100-200 Begriffe:* Elektrische Betriebsmittel*: Alle Gegenstände, die zum Zwecke der Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung und Anwendung von elektrischer Energie benutzt werden, z. B. Maschinen, Transformatoren, Schaltgeräte, Messgeräte, Schutzeinrichtungen, Kabel und Leitungen, Stromverbrauchsgeräte."

Und weiter bei den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften: BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

Also ist die Stehleuchte als Stromverbrauchsgerät nach Definition ein Elektrogerät.

Dies als Abschluss für alle Interessierten (oder Trotzdem-Leser) und vielen Dank für die Mühe.

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