Wir haben einen Neuwagen gekauft und bei dem Händler unser altes Auto in Zahlung gegeben.Der Händler wusste,dass die Zentralverriegelung kapput ist und hat das mit den Worten ,,ach ,das ist ja nur ne Kleinigkeit '' abgetan.

Jetzt drei Wochen später ruft er bei uns an und sagt er kann das Auto wegen der kaputten Zentralverriegelung nicht verkaufen und verlangt 450euro von uns.

Darf er das?