Danke für eure Hilfe!
2 Antworten haben schon alle Fragen beantwortet ;-)
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Hallo zusammen,
ich brauche dringend fachlichen Rat für folgenden Sachverhalt:
Seit dem 1.1.2016 ist unsere Wohnung im Erdgeschoss wieder vermietet.
Meine Eltern und ich bewohnen den restlichen Teil des Hauses,Eigentümer und Vermieter des Hauses sind also meine Eltern.
Leider ist meine Mutter vor ca. 2 Jahren an COPD erkrankt,worüber der neue Mieter auch informiert worden ist.
Dieser jedoch erzeugt (wie auch immer) einen "Deo/Parfüm-Geruch",der schon sehr belästigend ist!
Alleine durch das Verlassen seiner Wohnung (oder durch geöffnete Fenster),stinkt unmittelbar danach das ganze Haus (Eingangsbereich,Flur,Treppenhaus),was bis in die 2. Etage unserer Wohnung stark wahrnehmbar ist.
Von normalem Gebrauch kann hier absolut nicht mehr die Rede sein.
Trotz mehrmaliger Bitte,dies zu unterlassen,wurde es trotz Krankheit meiner Mutter ignoriert.
Es führte soweit,dass man Beleidigungen und Bedrohungen seitens des Mieters als "Antwort" bekam.
Ein Miteinander bzw eine Einigung erscheint in diesem Falle als unmöglich (inzwischen haben meine Eltern als auch der Mieter einen Anwalt eingeschaltet).
Es wurde somit von unserem Anwalt eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs (Kündigungsfrist ist der 31.08.2016) per Gerichtsvollzieher zugestellt.
Der Eigenbedarf ist in keinem Falle vorgetäuscht,da ich (Sohn,28 Jahre alt) die Wohnung u.a wegen der Krankheit meiner Mutter beziehen möchte,um bei evtl. Notfällen in der Nähe sein möchte.
Desweiteren besteht bei meiner Freundin und mir ein Kinderwunsch,somit würden wir also gemeinsam in diese Wohnung einziehen (das meine Freundin bezüglich des Eigenbedarfs keine Ansprüche hat,ist ganz klar)
Damit soll nur der Sachverhalt beschrieben werden,um den Anspruch auf Eigenbedarf geltend zu machen!
Unser Anwalt versicherte uns,das die 3-monatige Kündigungsfrist somit in jeglicher Hinsicht allen Anforderungen entspricht und dem ganzen somit nichts im Wege steht.
(Laut Mietrecht muss der Mieter innerhalb von 2 Monaten vor Beendigung der Kündigungsfrist Widerspruch einlegen)
Dies war nicht der Fall,Widerspruch seines Anwalts kam nicht innerhalb dieser Frist,sondern danach.
in diesem Widerspruch hieß es:
- Eigenbedarf wurde überprüft und läge nicht vor
- Meine Eltern hätten den Mieter als Vorwandt genutzt,um somit eine kostenlose Renovierung zu erhalten
(an dieser Stelle muss noch erwähnt werden,dass die Wohnung vor Vermietung renoviert wurde -Bildnachweise sind vorhanden- Heizungskörper wurden komplett erneuert,Malerarbeiten wurden durchgeführt,Badezimmer + Gästeklo wurden neu gefliest,Einbauküche vorhanden)
Bezeugt werden kann dies u.a durch Handwerker/Firmen,die an den Arbeiten beteiligt waren.
Nun hat der Mieter bei seinem Anwalt behauptet,er hätte diese für 5000 € + renovieren müssen,welche nun gefordert werden,somit wäre ein Auszug bis zum 31.08.2016 verhandelbar
(es ist mir ein Rätsel,wie dieser das nachweisen möchte,da von ihm nur eine Wand anders gestrichen wurde und dementsprechend auch keine Rechnungen für irgendwelche Tätigkeiten vorliegen können)
Gefordert sind wie gesagt diese 5000 €,ansonsten würde sich der Mieter weigern auszuziehen.
(Eigenbedarf besteht doch??Wie kann dieser sich weigern?)
Nach dem letzten Gespräch mit unserem Anwalt sagte dieser,dass er nun die andere Partei von ca. 2000 € überzeugen wolle und genau hier beginnt die Verwirrung....
Nochmals zu den Fakten:
-Eigenbedarfsanspruch besteht
-Mieter legt Widerspruch ein
-Mieter zahlt keine Miete mehr
-Mieter behauptet,Unkosten von 5000 € wegen Renovierung gehabt zu haben,obwohl diese in top renoviertem Zustand übergeben wurde und sogar im Mietvertrag von ihm selbst unterstrichen und unterschrieben wurde
Wie kann dieser besagte Mieter überhaupt Geldforderungen stellen,wenn es seinerseits keinerlei Nachweise für gemachte Arbeiten gibt und wie kann es sein,dass nun unser Anwalt versucht,die Partei von 2000 € zu überzeugen??
Diesem Menschen stehen keinerlei Gelder für irgendwas zu,denn selbst Umzugskosten müssen für den Mieter NICHT übernommen werden!
Es wird nun darauf hinaus laufen,dass eine Räumungsklage eingereicht wird,wodurch sich aber der Auszug um etliche Monate verschieben kann!
Ist also eine Kündigungsfrist bei Eigenbedarfs wegen Widerspruchs unwirksam??
* Anmerkung zur nicht gezahlten Miete:
-fristlose Kündigung bei 2-maliger Nichtbezahlung möglich
Unser Anwalt lies uns in dem Glauben,dass allein die Kündigungsfrist durch Eigenbedarf sicher ist und erwähnte die Möglichkeit der fristlosen Kündigung durch 2 nicht gezahlte Monatsmieten!
Nun ist aber die Rede von mindestens 8 weiteren Monaten oder länger,die der Mieter vorraussichtlich in der Wohnung bleiben darf???
Inzwischen verliert man das Vertrauen zum Rechtsanwalt,weil erst sichere Zusagen erfolgten und diese nun unwirksam erscheinen.
Nachvollziehen kann man weder die momentane unklare Sachlage,noch den "Erstattungsbetrag" von 5000 € seitens des Mieters...
*Ist die Geruchsbelästigung als vorsätzliche Körperverletzung einzustufen?
Ich hoffe,dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich erklären konnte und mir der ein oder andere klare und vor allem richtige Antworten darauf geben kann.
Bitte keine Spekulationen,eigene Meinungen oder unsichere Antworten geben,sondern nur klaren Sachverhalt,der Fakten beinhaltet.
Sollten wichtige Informationen fehlen,um die Lage zu klären,bitte ich um Information.
Diese werde ich dann hier ergänzen!
Vielen Dank vorab,
mfg