Guten Tag,

ich würde gerne die Meinungen wissen.

Person A hat eine Lohnpfändung aufgund von Kindesunterhalt.Es gibt einen Titel. Der monatlich Betrag beträgt 600 euro. Da Person A aber einen Selbstbehalt von 1740 Euro hat, wird monatlich nur etwa 300-400 Euro gepfändet. Der Bruttoverdienst beträgt 2500 bei Steuerklasse 1. Laut Rechner bleiben dann ca. 1680 Euro netto. Person A arbeitet ausschliesslich Nachts.Laut BGH sind Nachtzuschläge aber nicht Pfändbar. Hätte der Arbeitgeber daher gar nichts an den Gläubiger zahlen dürfen?

Und kann Person A den Arbeitgeber dafür belangen?