Lohnpfändung und Nachtzuschlag?
Guten Tag,
ich würde gerne die Meinungen wissen.
Person A hat eine Lohnpfändung aufgund von Kindesunterhalt.Es gibt einen Titel. Der monatlich Betrag beträgt 600 euro. Da Person A aber einen Selbstbehalt von 1740 Euro hat, wird monatlich nur etwa 300-400 Euro gepfändet. Der Bruttoverdienst beträgt 2500 bei Steuerklasse 1. Laut Rechner bleiben dann ca. 1680 Euro netto. Person A arbeitet ausschliesslich Nachts.Laut BGH sind Nachtzuschläge aber nicht Pfändbar. Hätte der Arbeitgeber daher gar nichts an den Gläubiger zahlen dürfen?
Und kann Person A den Arbeitgeber dafür belangen?
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