Antwort
Hallo! Ich habe folgende Frage: Im Jahr 1999 habe ich an die Grundstücksgrenze zu meinem (ehem.) Nachbarn, mit seiner mündl. Einverständnis, so nach wie möglich (unter 50cm) an seinen Maschendrahtzaun eine Hecke gepflanzt. Vor einigen Jahren hat mein Nachbar sein Haus verkauft. Der neue Nachbar möchte nun, dass ich die 50cm Mindestabstand einhalte. Meine Hecke ist nicht höher als 2 Meter. Was nun??? Gibt es hierzu in Bayern eine Sonderregelung? Vielen Dank vorab! MFG Der Hobbygärtner.