Müssen wir tatsächlich die Anwaltskosten tragen?
(Leider wurde das Schreiben (als JEG ) beim ersten einstellen nicht mit hinzugefügt, daher ein LETZER neuer Versuch)
Passiertes Geschehen habe ich in der vorgehenden Frage bereits ausführlich geschrieben. Nun ist nach über 3 Monaten der Anwaltsbrief nebst Rechnung einfolgen. Dieser enthält folgenden Fehler.
falscher Geschäftsname von UNS - macht das bei der Unterlassung etwas aus ?
Kopie einer Vollmacht liegt keine bei-
Aufforderung für die entstandenen Kosten von angeblich 60,-€ ;-) der Entfernung eines Plakates zu begleichen Hier müssen wir schmunzeln für 4 Tesaflimstreifen abzuziehen !??? Werden wir vorerst nicht zahlen.
Übernahme der Anwaltsrechnung von 374,90 €.
Der Beantworter der Orginalfrage meinte die müssen wir nicht zahlen. Ist dem den so - hier hat der Anwalt ganz andere § geschrieben siehe Anhang. Das Plakat hing lt. Zeitstempel eines fotos genau 23 MIN: Ausserdem gibt es das Geschäft seit einigen Wochen nicht mehr.
Sowie das** wir durch den Polizisten bereits abklärten keinen Anwalt einzuschalten** , und uns auch über die Polizei uns mehrfach entschuldigten.
Der Besitzer zum Polizisten : hätte sonst Angst das WIR Ihn anzeigen wg. Sachbeschädigung, da er das Poster abgenommen hat. Könnten wir das tatsächlich machen ??? Dies war übrigens komplett zerkrautscht und danach unbrauchbar -
Wir würden nun den falschen Geschäftsname streichen . Den dubiosen 60,- € Betrag streichen und die Unterlassenserklärung faxen. Reicht dies so aus ? oder hat jemand einen besseren Vorschlag ?
vll. noch fragen ob er die Rechnung der defekten Kunstnägel , die er sich wohl alle dabei abgebrochen haben muß, vorlegen kann ( sorry ein bischen Spaß muß sein )
Danke vorab.
