Entgeltfortzahlung bei kurzfristiger Beschäftigung?
Hallo, ich arbeite seit 13.Juli als Ferienhelfer, am 29 Juli war ich wegen Impfung-Reaktionen für einen Tag krank geschrieben.
Laut EFZG § 3 Abs.3 steht dass man mindestens 4 Wochen ohne Fehlzeiten gearbeitet haben muss, um Lohnfortzahlung bei Krankheit zu bekommen
sind diese 4 Wochen seit 13.Juli oder erneut ab 29.Juli zu zählen
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