Also erstmal muss hier mit dem immer wieder gehörten Gerücht aufgeräumt werden, Nacktheit sei eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses", also somit eine Straftat. Das ist NICHT so! Eine Verurteilung wegen "EöÄ" setzt zwingend eine sexuelle Handlung voraus. Nacktheit per se ist aber keine sexuelle Handlung. Es könnte im Höchstfall wegen "Belästigung der Allgemeinheit" (lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wie z. B. falsch parken) verwarnt werden. Dazu muss sich aber auch die Allgemeinheit und nicht nur eine Einzelperson belästigt fühlen oder man muss davon ausgehen, dass die Allgemeinheit belästigt wird. Das wäre z. B. der Fall, wenn man nackt in eine Kirche, Synagoge oder Moschee geht.
An einem Strand oder See ist Nacktheit nicht besonders ungewöhnlich (schon gar nicht beim Umziehen) und die Besucher müssen damit rechnen, auf Nackte zu treffen, weswegen eine Anzeige nicht weiter verfolgt werden würde. Jedenfalls im Nordeuropäischen Kulturraum.
In den Perioden von etwa 1900 bis 1933 und 1965 bis 1995 war es durchaus weit mehr verbreitet, nackt zu baden. Mitte der 90er schwappte dann die Welle der US-amerikanischen Prüderie nach Europa rüber, wo es tatsächlich zu sehr, nach unserem Rechtsempfinden, merkwürdigen Gerichtsurteilen kam, weil dort die Auffassung vertreten wurde, andere, gerade Kinder, könnten beim Betrachten eines nackten Körpers Schaden nehmen, was natürlich völliger Quatsch ist, weil Kinder Nacktheit als das wahrnehmen, was es ist, nämlich natürlich. Durch ein noch nicht ausgeprägtes Sexualempfinden können Kinder Nacktheit nicht in einen sexuellen Kontext assoziieren. Nur wenn Kinder lernen Nacktheit sei "bäh pfui", entwickeln sie eine Abneigung gegen Nacktheit, die auf natürliche Art erst zu Beginn der Pubertät einsetzen würde.
Leider haben sich viele Menschen diesen amerikanischen Ansichten angeschlossen. Dazu kommt sicher auch die Einführung der Fotohandys und der schnellen Verbreitungsmöglichkeit durch das Internet, das viele Menschen davon abhält, nackt zu sein.